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Deutscher Kunsthandel im Kulturgutschutz-Kontext

Anlage zur Pressemitteilung des Arbeitskreises Deutscher Kunsthandelsverbände im September 2006

Bild: Gordian Weber und Hans-Martin Schmitz vor einem Kamin sitzend links: Gordian Weber, rechts: Hans-Martin Schmitz

Die folgenden Stellungnahmen stammen von Hans-Martin Schmitz und Gordian Weber. Hans-Martin Schmitz ist Ostasiatica-Händler in Köln und seit Jahrzehnten im Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Kunst- und Antiquitätenhandels sowie des Rheinischen Kunsthändlerverbandes aktiv. Gordian Weber ist Antiken-Händler in Köln und Mitglied der IADAA - International Association of Dealers in Ancient Art. Beide sind nicht nur mit der Praxis des Antiquitätenhandels, sondern auch mit seinen kulturpolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in besonderer Weise vertraut.

Hans-Martin Schmitz

Nach Auffassung von Hans-Martin Schmitz krankt das - durchaus von positiven Motiven getragene Gesetzgebungsverfahren - an einer grundsätzlichen Fehleinschätzung der Bedeutung des Kunstsammelns und an einer mangelhaften Kenntnis der Kunsthandels-Branche. Vor allem sieht er Korrekturbedarf hinsichtlich einiger Behauptungen, die von übereifrigen Kulturgutschützern in jüngerer Zeit in die Welt gesetzt worden sind.

So lanciert etwa der Mainzer Archäologe Michael Müller-Karpe die Unterstellung, Deutschland sei ein Paradies für Hehlerware. Tatsache sei, so Schmitz, dass es in Deutschland kaum einen grauen Kunstmarkt für Bodenfunde gibt: Früher tauchten mitunter sogenannte Kofferhändler auf und boten Objekte aus fragwürdigen Quellen an. Das geschieht schon seit Jahren nicht mehr, weil diese Leute wissen, dass sie unter deutschen Kunsthändlern keine Abnehmer finden. Denn diese haben ein vitales Interesse daran, ihren Kunden und Sammlern lupenreine Objekte zu verkaufen. Kunsthändler in Deutschland seien schon jetzt aus steuerlichen Gründen dazu verpflichtet, ihre Einkaufsquellen aufzuzeichnen, was den Erwerb von Kulturgegenständen aus dubiosen Sphären ausschließt. Bezeichnenderweise sind in Deutschland in den letzten Jahren kaum Fälle des Handels mit geraubtem oder zu Unrecht verbrachtem Kulturgut bekannt geworden. Schließlich hätten sich die deutschen Kunsthändler entsprechende Selbstverpflichtungen in ihren Verbandssatzungen auferlegt.

Großzügig geschätzt, so Schmitz, bieten zwei Dutzend Kunsthändler in Deutschland antike Objekte bzw. Bodenfunde an. In der aktuellen Diskussion um die UNESCO-Kulturgutschutzkonvention wird jedoch stets der Eindruck erweckt, dass in Deutschland an jeder Ecke - geraubte - Kunstschätze verkauft würden. Dies ist eine ungeheure Fiktion, die dazu dient, das Thema spektakulär zu machen. Es würden grotesk hohe Zahlen kolportiert. Manche Archäologen und Museumsleute behaupten, die Umsätze aus - geraubten - Bodenfunden lägen bei fünf bis acht Milliarden Euro. Eine maßlose Fehleinschätzung - soviel wird weltweit nicht mit Kunst und Antiquitäten aus allen Sparten zusammen umgesetzt! Nach der Marktkenntnis von Hans-Martin Schmitz beträgt der Umsatz des seriösen, auf antike Kunst spezialisierten Kunsthandels - einige wenige Auktionshäuser und rund 200 Münzhändler eingeschlossen - in Deutschland jährlich höchstens vier bis fünf Millionen Euro.

Angesichts des relativ kleinen Marktes, um den es hier geht, hält Hans-Martin Schmitz die Gesetzesinitiative und die in diesem Umfeld aufkommenden Ressentiments gegenüber dem Kunstmarkt für ungerechtfertigt und existenzgefährdend. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfungen vor allem hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten und der Beweislastumkehr dienen seiner Meinung nicht dazu, die vermeintlichen Übel abzuschaffen. Unseriöse Schwarzhändler sind damit nicht zu greifen, sie entziehen sich schon jetzt den gesetzlichen Bestimmungen, die für den seriösen Kunsthandel bindend und ausreichend sind.

Schmitz betont, es sei ein nicht zielführendes Unterfangen, den illegalen Handel durch Maßregelung des gesamten seriösen Kunst- und Antiquitätenhandels - etwa durch zusätzliche Aufzeichnungspflichten - unterbinden zu wollen. Schließlich käme ja auch niemand auf die absurde Idee, den illegalen Zigarettenhandel und -schmuggel durch spezielle Aufzeichnungspflichten des Tabakladens an der Ecke stoppen zu wollen. Durch Maßregelung und Drangsalierung des seriösen Handels erreiche man höchstens dessen schleichenden Niedergang - ohne für den Kulturgutschutz das Geringste bewirkt zu haben.

Seiner Meinung nach bedarf es strenger Kulturgutschutzregeln nur für wirklich bedeutsames Kulturgut. Hier sind selbstverständlich auch die Herkunftsländer gefordert, die sich nicht länger der Aufgabe entziehen dürfen, maßgebliche Listen zu erstellen. Überhaupt liege das Kulturgutschutzproblem primär in den Herkunftsländern, wo Kunstobjekte durch Kriegshandlungen, Plünderungen, Zerstörungen und Vernachlässigungen oft unwiederbringlich zu Schaden kommen. Durch eine verschärfte Kulturgutschutzgesetzgebung in Deutschland seien diese kulturhistorischen Tragödien nicht zu verhindern oder aufzuhalten. Wichtig sei vor allem die Festsetzung von Wertgrenzen. Ab 5.000 Euro sind zusätzliche Prüfbestimmungen nachvollziehbar. Dadurch wäre ein objektives Kriterium gegeben, wodurch wir vermeiden können, dass Kunsthändler für jedwede Münze, Tonscherbe oder antike Dutzendware einen völlig unangemessenen bürokratischen Aufwand betreiben müssen.

Gordian Weber

Auch Gordian Weber sieht die Notwendigkeit einer Richtigstellung kursierender Fehlinformationen im Zusammenhang mit der Kulturschutzdiskussion. Vor allem gelte es, Gerüchte über astronomische Umsätze zu korrigieren. Der Kunsthandel mit archäologischen Objekten ist ein kleiner, überschaubarer Spezialmarkt. Die britische Regierung habe jüngst im Rahmen einer Studie Zahlen veröffentlicht. Demnach beläuft sich der weltweite Umsatz des Handels mit Antiken jährlich auf etwa 300 Millionen Dollar. Dies entspreche auch der Einschätzung der IADAA.

Weber - und seine in der IADAA vereinigten Kollegen - beobachteten das Problem des Handels mit nicht registrierten Kulturgütern aus den sensiblen Regionen ihrerseits mit großer Sorge: Seriöse Händler sind seit dem Irak-Krieg noch vorsichtiger geworden und legen größten Wert darauf, den Vorbesitzer eines angebotenen Kunstobjekts zu ermitteln und zu dokumentieren.

Das Problem des Kulturgutschutzes dürfe nicht allein den großen Kunsthandelsnationen in Europa und Amerika auferlegt werden, sondern müsse vielmehr in den Herkunftsländern seinen Ausgangspunkt nehmen. Man halte sich nur die Zerstörung der Buddha-Skulpturen im afghanischen Bahmian durch die Taliban vor einigen Jahren oder das Verschwinden von Kunstwerken aus schlecht gesicherten russischen Museen durch Mitarbeiter und deren Angehörige - wie erst kürzlich in den Medien berichtet - vor Augen. Es ist naiv zu glauben, dass sich durch Erschwernisse des seriösen Handels, wie sie durch die UNESCO-Kulturgutschutzkonvention in europäischen Staaten vorgesehen sind, etwas am mitunter fatalen Umgang der Schwellenländer, des nahen und mittleren Ostens oder der dritten Welt mit ihrem einheimischen, nationalem Kulturgut ändern lässt. Abnehmer von Objekten aus unkontrollierten Grabungen fänden sich vor allem in der jeweiligen Landesbevölkerung, sowie zunehmend in den Golfstaaten und neuerdings wohl auch in China und in den osteuropäischen Ländern.

Gegen planmäßig Verwüstungen von bekannten Grabungsarealen durch organisierte Banden muß natürlich mit aller Härte vorgegangen werden, so Weber. Allerdings müsse man unterscheiden zwischen planmäßigen Verwüstungen oder Raubgrabungen einerseits und Zufalls- bzw. sogenannten Streufunden andererseits - wie sie auf jedem Acker in einem kulturhistorisch reich gesegneten Land zuhauf vorkommen. Was letztere betrifft, so müsste eine Liberalisierung der Handelsbeziehungen hinsichtlich des Austauschs kultureller Güter im Interesse aller Länder liegen. Schließlich habe es in der Geschichte immer Umschichtungen und Bewegungen von Kunstschätzen gegeben - schon lange vor der Globalisierung seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert.

Archäologen, die einen rein kontextuellen Kulturbegriff propagieren und strikt gegen Exporte sind, hält Weber für dogmatisch und letztlich kunstfeindlich. Dann kann man die Objekte auch gleich in der Erde lassen und damit ihre Geschichte begraben. Es geht doch auch um die Schaffung kultureller Vielfalt und kulturellen Austauschs! Wir Kunsthändler tragen dazu bei, dass über nationale Grenzen hinweg ein Verständnis für Phänomene aus fremden Kulturen entsteht. Meine Kunden sind Connaisseure, die einen unglaublichen Sinn für die Ästhetik von Urformen haben und sich damit auch intellektuell beschäftigen. Sie stellen ihre Sammlungsstücke auch zu Forschungszwecken zur Verfügung, geben sie in Ausstellungen und nicht selten als Schenkung in ein Museum.

Unzählige antike Kulturgüter - nicht nur Highlights wie die Berliner Nofretete oder die Londoner Elgin Marbles - hätten erst in europäischen Sammlungen ihren Triumph als Kunstschätze der Menschheit gefeiert. Hier wurden sie erforscht, restauriert, konservatorisch betreut und von Millionen Menschen bewundert. Hier nahm ihre Rezeptionsgeschichte ihren Anfang - und hier werden sie auch heute noch rezipiert. Vor diesem Hintergrund erscheint Weber die gegen Kunsthändler gerichtete Polemik von Archäologen - zumal diese in Zeiten, als der Begriff Kulturgutschutz primär auf die Bewahrung und Pflege von Kunstwerken in musealen Sammlungen bezogen war, an der Verbringung von Kulturgütern aus Ursprungsländern mitunter treibende Kräfte gewesen sind - als ahistorisch und gegen die Entstehungsgeschichte der eigenen Wissenschaftsdisziplin gerichtet.

(Redaktionelle Bearbeitung und © Birgit Maria Sturm, Arbeitskreis Deutscher Kunsthandelsverbände
Köln / Frankfurt, September 2006)