Positionspapier des Arbeitskreises Deutscher Kunsthandelsverbände zur ermäßigten Mehrwertsteuer für bildende Kunst und Sammlungsstücke
von Birgit Maria Sturm
(März 2005)

In der Bundesrepublik Deutschland gilt für Kunstwerke und Sammlungsstücke der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Grundsätzlich sind hiervon künstlerische Fotografien und Siebdrucke (Serigraphien) ausgenommen (für sie gilt der reguläre Abgabesatz von 16 Prozent).
Im folgenden fasst der Arbeitskreis Deutscher Kunsthandelsverbände (ADK) die Gründe zusammen, die für eine Aufrechterhaltung des Mehrwertsteuerprivilegs aus der Sicht des deutschen Kunsthandels sprechen.
Die deutschen Kunsthandelsverbände plädieren für eine Aufrechterhaltung der reduzierten Mehrwertsteuer,
- weil es sich bei der Mehrwertsteuer um eine Verbrauchssteuer handelt, Kunstwerke und Sammlungsstücke als Anschauungsobjekte aber prinzipiell nicht verbraucht oder konsumiert werden. Zudem wandern Kunstwerke, werden weiterverkauft oder vererbt, wobei jeweils Abgaben und Steuerlasten kumulieren. Da Kunstwerke aber - mitunter unter großem Aufwand an Pflege und Restaurierung - erhalten und eben nicht konsumiert werden, dürften sie, streng genommen, überhaupt nicht mit einer Verbrauchssteuer belegt werden,
- weil Kunsthändler, Galeristen und Kunstverleger aufgrund der Folgerechts- und der Künstlersozialabgabe ohnehin schon über die Maßen strapaziert sind und sich die Abgabelasten bei Anwendung des regulären Mehrwertsteuersatzes auf rund 20 Prozent summieren würden,
- weil der Kunstmarkt in Deutschland keine Luxusgüterbranche darstellt, deren Klientel über unbegrenzte Mittel verfügt. Die reduzierte Mehrwertsteuer für Kunst und Sammlungsstücke hat eine Lenkungsfunktion und ermöglicht dem interessierten, mittelständischen Kunstfreund den Erwerb von Kulturgütern zu vernünftigen und angemessenen Preisen. Dies dient sowohl der Sicherung des Kulturstandortes Deutschland als auch der Förderung insbesondere zeitgenössischer Kunst,
- weil durch die Arbeit von Kunsthändlern und Galerien auch Museen, Institutionen sowie die Kunstwissenschaften und verwandte Disziplinen profitieren. Es wird somit ein unverzichtbarer Beitrag zur allgemeinen Bildung geleistet, der mit der Arbeit der Buchverlage strukturell auf derselben Ebene steht. Die Vermarktung des Kulturgutes Kunst sollte deshalb unter derselben steuerlichen Rahmenbedingung stattfinden wie die Vermarktung des Kulturgutes Buch,
- weil der Kunstmarkt ein äußerst sensibles Gebilde ist, ein Spezialmarkt, der nicht mit einfachen Konsumgütern, sondern mit Objekten agiert, deren Wert primär symbolischer Natur ist. In der nach wie vor wirtschaftlich sehr angespannten Situation würden zusätzliche Belastungen zu einer Destabilisierung und einer nachhaltigen Schädigung des Kunst- und Kulturbetriebs in Deutschland führen,
- weil mit einer Anhebung auf den regulären Mehrwertsteuersatz extreme Preiserhöhungen verbunden wären, die ad hoc weder von den Marktakteuren selbst geschultert, noch bei den Künstlern abgeladen, noch an die Kunstkäufer weitergegeben werden können
- weil die Nachfrage nach Kunstwerken im Falle eines rapiden Preisanstiegs drastisch zurückgehen und außerdem das Vertrauensverhältnis zwischen Kunsthändler und Sammler als Basis eines funktionierenden Kunstmarktes nachhaltig Schaden nehmen würde. Wo aber keine Umsätze erzielt werden, da gibt es auch keine Steuereinnahmen,
- weil der Gesetzgeber auf diese Weise seinen Willen zur indirekten Kulturförderung - von der im wesentlichen die Künstler profitieren - bekundet hat und er diesen Auftrag fortsetzen sollte.
(© ADK und Birgit Maria Sturm)
