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Positionspapier des Arbeitskreises Deutscher Kunsthandelsverbände zur ermäßigten Mehrwertsteuer für bildende Kunst und Sammlungsstücke

von Birgit Maria Sturm

(März 2005)

gerahmtes Bild mit Prozentangabe

In der Bundesrepublik Deutschland gilt für Kunstwerke und Sammlungsstücke der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Grundsätzlich sind hiervon künstlerische Fotografien und Siebdrucke (Serigraphien) ausgenommen (für sie gilt der reguläre Abgabesatz von 16 Prozent).

Im folgenden fasst der Arbeitskreis Deutscher Kunsthandelsverbände (ADK) die Gründe zusammen, die für eine Aufrechterhaltung des Mehrwertsteuerprivilegs aus der Sicht des deutschen Kunsthandels sprechen.

Die deutschen Kunsthandelsverbände plädieren für eine Aufrechterhaltung der reduzierten Mehrwertsteuer,

ADK und Birgit Maria Sturm)