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Erhöhung der Künstlersozialabgabe 2005

(Oktober 2004)

An das
Bundesministerium für Arbeit und Soziale Sicherung
Referat 413 / Herrn Dr. Fuchs
Am Probsthof 78a
53121 Bonn

Frankfurt, 5. Oktober 2004

Betr.: Erhöhung der Künstlersozialabgabe 2005

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

Grafik mit Kuchendiagramm

die Erhöhung der Künstlersozialabgabe auf 5,8 % für das Jahr 2005, die Sie vor wenigen Tagen mitgeteilt haben, stellt für Kunstvermittler in der gegenwärtigen Situation nachgerade einen Schlag ins Gesicht dar. Die im ADK vereinigten Kunsthandelsverbände haben kein Verständnis für diese drastische Steigerung und werden dies auch ihren Mitgliedern gegenüber kommunizieren.

Insbesondere im Bereich der bildenden Kunst werden seitens der Vermarkter große persönliche und finanzielle Investitionen unternommen, um Künstlern zu einem Markterfolg zu verhelfen, der sich strukturgemäß erst nach einigen Jahren einstellt. Die Vermarktung von - zumal junger - bildender Kunst ist auf lange Strecken ein Zuschußgeschäft, das sich dem Enthusiasmus der Vermittler verdankt. Über dieses factum sollte man sich auch durch partikulare Verkaufserfolgsmeldungen von marktstarken Galerien und Kunstverlagen und erst recht nicht von Auktionshäusern täuschen lassen - zumal letztere keine Künstlersozialabgabe zahlen und die Früchte der Anstrengungen der künstlernahen Kunstvermarkter ernten.

Ihrer Auffassung, daß unmittelbare Auswirkungen … insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau nicht zu erwarten sind, muß widersprochen werden. Selbstverständlich muß bei einer Erhöhung der Abgabelasten von Verwertern das Produkt Kunst durch diese höher kalkuliert werden. Alternativ muß der Vermarkter das entstehende Defizit selbst tragen. Beide Varianten werden zu einer Verschärfung des wirtschaftlich äußerst rauhen Klimas beitragen und bei manchem Galeristen und Kunstverleger zu der Frage führen, ob es sich überhaupt noch lohnt, mit zeitgenössischen Künstlern zu arbeiten. Der Beweis für diese Prognose wurde auf der letzten Beiratsitzung der KSK bereits erbracht, insofern ein drastischer Rückgang an Künstlerhonoraren bei gleichzeitigem Anstieg an Insolvenzen von Unternehmen, die schwerpunktmäßig künstlerische Leistungen vermarkten, festgestellt wurde.

Die auf der letzten Beiratsitzung der Künstlersozialkasse vorgetragenen Gründe für die angekündigte Anhebung des Abgabesatzes - die Absenkung des Bundeszuschusses von 25 auf 20 Prozent seit 2000 sowie der überproportionale Anstieg der Anzahl der Versicherten - mögen objektiv nachvollziehbar sein. Der einzelne Kunstvermarkter fragt sich jedoch zu Recht, warum dies auf seinem Rücken ausgetragen werden soll - zumal die strukturellen Mängel der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes immer deutlicher zutage treten.

Wir bitten abermals nachdrücklich darum, alle Anstrengungen zu unternehmen, um auch solche Unternehmensbereiche in die Abgabepflicht miteinzubeziehen, die bildkünstlerische Leistungen verwerten, aber nicht im engeren Sinne dem Kunstmarkt bzw. der Kulturwirtschaft zuzurechnen sind, wie beispielsweise die Tourismus- und Konsumgüterbranchen, die auf extensive Weise Leistungen von Fotografen, Layoutern, Designern und Graphikern in Anspruch nehmen.

Sollte dies der Künstlersozialkasse in absehbarer Zeit nicht gelingen, so scheint uns ein zukünftiger Kollaps der KSK vorprogrammiert zu sein. Eine weitere Anhebung der Künstlersozialabgabe kann seitens der Verbände an die Mitglieder sodann nicht mehr vermittelt bzw. mitgetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Maria Sturm

nachrichtlich an:
- Künstlersozialkasse, Herrn Harro Bruns, Wilhelmshaven
- Geschäftsführung KSK-Beirat:
- Herrn Gerhard Pfennig, Bonn
- Herrn Friedhelm von Notz, Frankfurt

ADK)

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