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Statement des BVDG zur aktuellen Debatte über die Künstlersozialversicherung

(September 2008)

Der Bundesverband Deutscher Galerien und Editionen schließt sich der Bundesratsinitiative hinsichtlich einer unternehmerfreundlichen Reform der Künstlersozialversicherung an. Der BVDG begrüßt, dass die hierdurch ins Rollen gebrachte Debatte endlich einmal ein Licht auf die Belastungen der Kultur- und Kunstvermarkter geworfen wird - die das System der Künstlersozialversicherung immerhin zu 30 Prozent mitfinanzieren. Diese Tatsache fällt bei den Beteuerungen, dass es sich bei der Künstlersozialversicherung um eine einzigartige Leistung der Kulturnation Deutschland handle, regelmäßig unter den Tisch.

Galerien entdecken und fördern insbesondere zeitgenössische bildende Künstler. Galerien investieren durch vielfältige Vermittlungsarbeit vor allem in junge Talente, führen sie in den Markt ein und tragen durch den Verkauf ihrer Werke entscheidend zur Karriere und wirtschaftlichen Existenz der Künstler bei. Im Vergleich zu anderen kulturwirtschaftlichen Branchen beteiligen Galerien ihre Künstler in sehr hohem Maße an den Werkverkäufen. In der Regel sind es 50 Prozent des Verkaufspreises, die ein Künstler als direkte Umsatzbeteiligung erhält.

An dieser - in der Kulturwirtschaft übrigens einmalig paritätischen - Umsatzbeteiligung bemisst sich die Künstlersozialabgabe, die eine Galerie zusätzlich an die Künstlersozialkasse abzuführen hat. Hierdurch entsteht deutschen Galerien ein gravierender Wettbewerbsnachteil gegenüber allen europäischen und internationalen Kollegen, deren Länder keine Künstlersozialabgabe kennen. Deutsche Galerien müssen sogar auf Honorare, die sie ausländischen Künstlern zahlen und die in der Künstlersozialkasse überhaupt nicht versichert sind, eine Künstlersozialabgabe zahlen.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz privilegiert freischaffende Künstler als selbständige Unternehmer, klassifiziert sie aber zugleich als Arbeitnehmer und presst den Kunstvermittler in das Schema des Arbeitgebers, um somit eine Legitimationsgrundlage für dessen Pflicht zur Künstlersozialabgabe abzuleiten. In dieser Fiktion ist unschwer eine Schieflage im Inneren des Gesetzes zu erkennen: es knirscht im Gebälk. Junge Galeristen und solche, die besonders künstler- und produktionsaffin und voller Enthusiasmus das Risiko der Kunstvermittlung eingehen, fragen sich nicht selten, warum nicht auch sie Zugang zu einer vergünstigten Kranken- und Rentenversicherung erhalten.

Der Bundesverband Deutscher Galerien und Editionen fordert eine radikale Reduktion der Künstlersozialabgabe auf einen dauerhaft stabilen Abgabesatz von einem Prozent. Die Bundesregierung hat die von ihr nicht nur als Lippenbekenntnis gewünschte Künstlersozialkasse aus eigenen Mitteln über die bestehenden 20 Prozent des Haushaltes hinaus aufzustocken. Darüber hinaus gilt es, den explosionsartigen Anstieg der Anzahl von mittlerweile 160.000 Versicherten einzudämmen und dafür zu sorgen, dass auch diejenigen Wirtschaftsunternehmen, die künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, hierfür Künstlersozialabgabe entrichten. Dies wurde zweieinhalb Jahrzehnte lang zu Lasten der rein kulturwirtschaftlichen Unternehmen vernachlässigt. Zumindest in diesem Punkt hat die Gesetzesnovelle im letzten Jahr Abhilfe geschaffen.

(Köln, 11. September 2008)