Zusammenfassung und Vorgeschichte eines Urteils zum Thema Kulturgutschutz
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 2. Juni 2010, Geschäftsnummer 5 K 1082/10.F
Verwaltungsstreitverfahren eines Kunsthändlers gegen das Land Hessen, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Die Vorgeschichte
Im Jahr 2008 wurden bei einem Restaurator durch die Polizei antike Bronzeschalen konfisziert. Einige der Objekte, fünf kleine Gefäße bzw. -schalen, gehörten einem Frankfurter Antikenhändler, der sie von einem Privatsammler erworben hatte. Dieser hat die Bronzen in den 80er Jahren legal erworben. Um die Stücke zurückzuerhalten, musste der Händler in Folge eine ganze Reihe an Gerichtsverfahren über sich ergehen lassen. Selbst als das Frankfurter Landgericht feststellte, dass keinerlei Verstoß gegen das Kulturgüterrückgabegesetz vorlag und die Unterstellung der Hehlerei völlig unbegründet war, erhielt er die Objekte nicht zurück. Diese wurden zwischenzeitlich an das Römisch-Germanische Zentralmuseum Mainz (RGMZ) in die Hände des Archäologen Michael Müller-Karpe übergeben. Auf Veranlassung eines Beamten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst wurde sodann eine sogenannte Sicherstellungsverfügung ausgestellt, die bewirkte, dass die Objekte vom Museum nicht herausgegeben werden mussten.
Parallel forderte der vor keinerlei Amtsanmaßung zurückschreckende Archäologe einen Schadenersatz von insgesamt 17 Millionen Euro für sich persönlich und für das Mainzer Zentralmuseum. Der Antikenhändler sah sich nach diesen abstrusen Vorgängen abermals zu juristischem Beistand genötigt. (Die Vorgänge sind detailliert geschildert in: Hartmut Kreutzer: “Ein Museumsangestellter sieht rot.” Kunst und Auktionen Nr. 11, München, Mai 2010, S. 42)
Das Urteil
Anfang Juni 2010 fand am Frankfurter Verwaltungsgericht eine Verhandlung statt, die abermals zugunsten des Antikenhändlers endete. Beklagter war das Land Hessen. Die Zumutungen des dienstbar gemachten Hessischen Ministeriums sowie von Michael Müller-Karpe werden in dem Urteil klar erkannt und benannt: als grob und evident rechtswidrig. Mit Blick auf die genannten Schadenersatzforderungen stellt der Richter die Frage der Dienstfähigkeit dieses Mitarbeiters (gemeint ist Michael Müller-Karpe) und stellt seine Vorgehensweise in die Nähe geistige Verwirrtheit.
Ferner werden schwere und berechtigte Vorwürfe gegen das Land Hessen und das Römisch-Germanische Zentralmuseum erhoben. Diese haben die Objekte in gemeinsamer Aktion rechtswidrig sichergestellt bzw. an Dritte weitergegeben. Die disziplinarrechtliche Verantwortung der Beamten steht - so der Richter - ebenso im Raum wie die Frage der Amtshaftung.
Der Hintergrund
Michael Müller-Karpe unterstellt dem Antikenhandel seit Jahren ausnahmslos unlautere Praktiken, Hehlerei und illegalen Güterimport - auch dort, wo sich solche Unterstellungen als unzutreffend herausstellen, wie im oben geschilderten Fall.
Die deutsche Gesetzgebung sieht für Kulturgüter, die von ihren Herkunftsstaaten als besonders bedeutsam bezeichnet worden sind, eine Genehmigungspflicht bei der Einfuhr vor. Außerdem legt sie dem Handel strenge Aufzeichnungspflichten auf. Hierzu zählen u.a. genaue Angaben und Nachweise über den Ursprung des Kulturguts sowie zu Name und Anschrift der Erwerbsquelle bzw. des Käufers. Vor diesem Hintergrund entbehrt die fortgesetzte Behauptung von Michael Müller-Karpe, die Gesetze in Deutschland seien hehlerfreundlich, jeder Grundlage.
Mit seiner Vorgehensweise gegen einen seriösen Kunsthändler hat sich Michael Müller-Karpe in einen rechtsfreien Raum begeben. Das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts spricht hierzu eine klare Sprache. Der Archäologe ist hiermit als Sachverständiger und als Kommentator in kulturgutschutzrelevanten Angelegenheiten disqualifiziert. Die deutschen Kunst-, Münz- und Antikenhändler sowie die Sammler hoffen außerdem, dass die irrationalen, von Ressentiments geleiteten Kampagnen des Mainzer Archäologen gegen den Kunsthandel und gegen den Besitz von antiken Kunstwerken nunmehr ein Ende nehmen.
Die Folgen
Der Antikenhändler wurde von dem Frankfurter Rechtsanwalt Markus Menzendorff vertreten. Auf die Frage nach einer Einschätzung des Rechtsstreites äußerte dieser Ein Mann allein gegen Recht und Gesetz! Michael Müller-Karpe möchte im Alleingang das Eigentumsrecht auf den Kopf stellen. Er sieht sich als Ermittler, als Sachverständiger und als Staatsvertreter in einer Person und ignoriert dabei die Entscheidungen deutscher Gerichte. Der Gesetzgeber hat sich jedoch erst kürzlich gegen das Verbot des Antikenhandels ausgesprochen. Für die Einzelaktionen des Museumsangestellten gibt es keinerlei rechtliche Grundlage.
RA. Menzendorff hat zwischenzeitlich Strafanzeige erstattet und weitere rechtliche Schritte eingeleitet.
