Kein Raubgräber führt Buch
Läßt sich Kulturgut effektiv schützen? - Ein Gespräch mit dem Kölner Antikenhändler Gordian Weber
(Nachdruck eines Interviews in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Samstag, 17.9.2005, © F.A.Z.)
Der Schutz von Kulturgut steht im Zentrum einer kontroversen Diskussion. Nach einem Plädoyer aus archäologischer Sicht (F.A.Z. vom 20. August) und einer juristischen Analyse (F.A.Z. vom 2. September) dokumentieren wir ein Gespräch mit dem Kölner Kunsthändler Gordian Weber, Sprecher der International Association of Dealers in Ancient Art für Deutschland und Mitglied des Arbeitskreises UNESCO im Bundesverband deutscher Kunst- und Antiquitätenhändler.
(Abbildung: ein bedeutendes Persisches Mutter-Idol. Die 54 cm hohe Terrakotta-Skulptur aus der Region Amlash entstand um 1000 vor Christus. Sie stammt aus der berühmten Terrakotten-Sammlung von Sam Dubiner, die in den fünfziger und sechziger Jahren in Israel aufgebaut wurde. Foto: © Weber Kunsthandel)
Wie hoch ist weltweit der Jahresumsatz mit antiker Kunst?
Nach der International Association of Dealers in Ancient Art beläuft er sich auf 440 Millionen Euro. In den Medien taucht jedoch immer wieder die falsche Behauptung auf, daß jährlich Hunderte Milliarden Dollar umgesetzt würden. Auch daß der illegale Antikenhandel ähnlich lukrativ sei wie der Drogen- und Waffenhandel, ist absurd. Wer so etwas heute noch behauptet, will sich interessant machen.
Woher bekommen Sie Ihre Objekte?
Ich selbst kaufe aus Privatsammlungen, die vor allem in Nordeuropa, Amerika und Japan nach 1945 entstanden sind, zudem auf Auktionen und bei Kollegen. Der Antikenhandel ist einer der traditionsreichsten Kunsthandelszweige und besteht seit mehr als fünfhundert Jahren. Sigmund Freud etwa kaufte seine Antiken bei Robert Lustig in Wien.
Wie kann man die Herkunft eines Objekts nachweisen?
Beim Kauf werden die Personalien festgehalten, und es wird nach der Geschichte des Stücks gefragt. Hier liegt die eigentliche Problematik; denn Belege über den ursprünglichen Erwerb, der vielleicht Jahrzehnte zurückliegt, existieren oft nicht mehr, auch deshalb, weil sie früher als irrelevant erachtet wurden. Zudem werden Händlerkollegen mir nicht mitteilen, aus welchem Sammlungsbesitz sie das Stück selbst erworben haben, um ihre Quelle zu schützen.
Es läßt sich nicht bestreiten, daß Stücke aus Ursprungsländern auch heute auf dunklen Kanälen in Länder gelangen, in denen der Antikenhandel erlaubt ist?
Nein, das möchte ich auch gar nicht. Eine wichtige Aufgabe des seriösen Antikenhandels besteht darin, sicherzustellen, daß solche Stücke nicht in unser Angebot gelangen. Der Antikenhandel hat sich in den letzten Jahren sehr gewandelt. Wir müssen uns aber mit der grundlegenden Problematik beschäftigen: Das private Sammeln wird in der westlichen Hemisphäre als durchaus wünschenswert angesehen - der Verkauf antiker Sammlungsstücke unterliegt etwa in Deutschland dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Aber in den Ländern, aus denen die Objekte stammen, also Italien, Griechenland und die Türkei, wird das durch Gesetze fast unmöglich gemacht.
Gibt es denn Länder, die andere Regelungen getroffen haben?
Ja, etwa England, das ja auch mit keltischen und römischen Ausgrabungsstücken reich gesegnet ist. Der Entdecker eines Bodenfundes muß ihn binnen vierundzwanzig Stunden der Polizei melden. Die verständigt die zuständigen Archäologen. Die Pragmatik des Systems besteht darin, daß der ehrliche Finder mit dem Marktwert des Objekts entschädigt wird oder den Fund behalten darf. Der Unterschlagung ist so jeglicher Anreiz genommen; denn ist die Frist verstrichen, greifen strenge Gesetze.
Wie kann die UNESCO dazu beitragen, die Mißstände im Handel mit Kulturgut zu beheben?
Die Kulturgutschutzkonvention der UNESCO, 1970 in Zeiten des Kalten Krieges entstanden, ist in ihrem politischen Impetus unzeitgemäß und birgt große Risiken für das Kulturverständnis sammelnder Nationen, aber eben auch Chancen. So sieht die Konvention vor, daß jedes ratifizierende Land eine Liste von besonders schützenswertem Kulturgut erstellen soll, das einzeln klar definiert werden muß und dann vom Export ausgenommen wird. Deutschland besitzt eine solche Kulturgutliste auch ohne UNESCO bereits. Es kursieren zur Zeit aber Vorschläge, ausnahmslos alle Objekte aus den Bereichen Ethnographie, Paläontologie und eben auch Archäologie als schützenswert einzustufen. Man erhofft sich dadurch eine Art kategorischen Schutz, insbesondere der noch unentdeckten Objekte. Die Konsequenzen werden dabei unterschätzt. Die Kontrollorgane müßten die Aufzeichnungen für jede römische Münze, jedes korinthische Schälchen und jeden Wanderfetisch fortwährend prüfen. Einen Großteil unserer Arbeit verwenden wir bereits darauf, Einkaufsnachweise, Zoll-Listen und Ausfuhrgenehmigungen möglichst lückenlos zu führen. Erweiterte Aufzeichnungspflichten würden für manchen das Aus bedeuten; andere würden nach London abwandern, wo es, auch mit der UNESCO, solche Bestimmungen nicht gibt. Zudem: Kein Raubgräber wird über sein Vorgehen Buch führen. Das Problem trifft aber nicht nur Händler und Sammler. Eine Ratifizierung öffnet dem Mißbrauch des Einklagens von Kulturgut Tür und Tor.
Geben Sie ein Beispiel, bitte.
Der Generalsekretär der ägyptischen Altertümerverwaltung, Zahi Hawass, hat kürzlich bei der UNESCO in Paris den berühmten Kopf der Berliner Nofretete zurückgefordert, der sich seit fast hundert Jahren im Ägyptischen Museum in Berlin befindet. Auch die Besucher anderer Museen würden zwangsläufig vor leeren Vitrinen stehen; denn vielerorts ist es oft genug um die Aufzeichnung von Provenienzen nicht gut bestellt. Viele internationale Museen haben diese Bedrohung erkannt. Im Jahr 2004 haben achtzehn Häuser ein Memorandum verfaßt, in dem sie das Britische Museum vor den Rückforderungen Griechenlands in Schutz nehmen. Sie argumentieren, daß die in der Vergangenheit erworbenen Kunstwerke heute essentieller Bestandteil der Museen sind und eben auch zu ihrem kulturellen Erbe gehören. Nicht zuletzt haben sie auch deren Erhalt gesichert.
Gibt es denn außer der UNESCO Möglichkeiten, Kulturgut zu schützen?
Der deutsche Kunsthandel ist der Ansicht, daß Kulturgutschutz vor Ort beginnen muß. Ein Beispiel: Bis zum Embargo 1990 war es für Kunsträuber im Irak schwer, Beute zu machen. Ohne die Diktatur der Bath-Partei gutheißen zu wollen, war die Überwachung archäologischer Stätten effizient geregelt, bis hin zu Luftraum-Überwachung von Grabungsarealen und einer Polizeiabteilung von 25.000 Mann, die für die Bewachung der Kunstschätze zuständig war. Die UN-Sanktionen führten dazu, daß sich dieses System auflöste. Die Betroffenen haben unserer Ansicht nach ein Recht darauf, daß wir helfen, solche Kontrollen wieder zu installieren.
Was bringt die Archäologen so gegen den Antikenhandel auf?
Daß der Marktwert antiker Sammlungsstücke genügend Anreiz zu Raubgrabungen bietet. Der internationale Kunsthandel ist gegen Raubgrabungen. Einige Archäologen fordert trotzdem, den Handel mit antiken Stücken in der westlichen Welt ganz zu stoppen. Wenn es keinen Markt für Antiken mehr gibt, haben die Objekte keinen pekuniären Wert mehr. Dieser radikale Standpunkt ist ideologisch und wird meist nur auf Fachtagungen der Archäologen formuliert.
Was halten Sie von Vorschlägen wie der relativen Beweislastumkehr?
Sie verstoßen gegen die Grundsätze unseres Rechtsstaats. Als Argumentationshilfe werden bestehende Gesetze der Europäischen Union meines Erachtens falsch interpretiert. Ein Beispiel: In dieser Zeitung argumentierte der Mainzer Archäologe Michael Müller-Karpe, daß im Artenschutz von Elfenbein die Beweislastumkehr bereits gelte. Dabei vergaß er zu erwähnen, daß der EU-Gesetzgeber in Anerkennung der kulturellen Bedeutung des Kunstsammelns, des Kunsthandelns und des freien Austauschs von Kulturgut eine generelle Ausnahme vorgesehen hat: Kunstgegenstände, die vor 1947 aus geschützten Materialien geschaffen wurden, sind vom Artenschutz freigestellt. Ähnlich verhält es sich mit der EU-Verordnung für irakisches Kulturgut: Danach ist der Handel mit illegal entfernten Kulturgütern verboten. Das Verbot gilt jedoch nicht für Objekte, die vor 1990 ausgeführt wurden.
Was hält der Kunsthandel den Forderungen von Archäologen entgegen?
Der Mensch ist ein Sammler und Jäger. Unsere Kritiker wollen dieses ursprüngliche Bedürfnis des Besitzens mit Bestimmungen zum Erliegen bringen, deren Anforderungen nicht erfüllbar sind. Das private Sammeln steht in einer großen Tradition, die zu allen Zeiten ihre Renaissance erfahren hat.
(Die Fragen stellte Sandra Kegel)
